AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen zur Vereinfachung der Geschäftsbeziehungen. Hier findet
man alle grundsätzlichen Regelungen, die für die Abwicklung von Aufträgen und Handlungen gelten.
§ 1 Vertragsabschluss
Für Verträge mit schaumal! - Boris Huschka, Reinshagen 80, 53804 Much (hier kurz schaumal!) gelten
ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Mit der schriftlichen Beauftragung einer Produktion tritt die
beauftragende Einzelperson oder juristische Körperschaft (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) in ein
rechtliches Vertragsverhältnis mit schaumal! ein. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht Bestandteile dieses Vertrages und wird daher ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot und Auftragsbestätigung
Die Angebote und Preise von schaumal! sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag muss fristgerecht
bei schaumal! in Schriftform vorliegen, eine Auftragsbestätigung gilt als erteilt wenn schaumal! innerhalb
von 10 Tagen nach Auftragserteilung die Annahme nicht ablehnt.
§ 3 Leistungsumfang
a.) Eine Stornierung (nur schriftlich) ist bis 28 Tage vor Produktionsbeginn kostenlos möglich, danach wird eine
Pauschale von 350,00 Euro inkl. MwSt. erhoben. Bei Stornierung am Veranstaltungstag bzw. im Zeitraum
von 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Pauschale von 700,00 Euro inkl. MwSt. fällig.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der
Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von schaumal!
geforderte Stornierungsgebühr. Bei Absage der gesamten Veranstaltung fallen keine Kosten an.
b.) Dienstleistungen werden von schaumal! unter Berücksichtigung von Wünschen und Angaben des
Auftraggebers erbracht. Zusätzliche bzw. nachträgliche Erweiterungs- und Änderungswünsche des
Auftraggebers wird schaumal! nach Möglichkeit berücksichtigen und dem Auftraggeber den erforderlichen
Mehraufwand in Rechnung stellen.
§ 4 Honorar/Zahlungsbedingungen
Die von dem Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus den im Auftrag genannten Preisen.
Der Rechnungsbetrag wird fällig mit Fertigstellen und Anbieten der Übergabe der Mastering-DVD/DVD-Kopien.
Nach Rechnungserhalt ist der Auftraggeber zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen verpflichtet. Rabatte oder
Skonto werden nicht gewährt. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann schaumal! Zinsen
von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne besonderen Nachweis als Entschädigung
verlangen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann schaumal! Zahlungen des
Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§ 5 Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber stellt notwendige Daten, vor allem projektbezogene Inhalte für die Produktionen, zeitgerecht
und – wenn nicht anders vereinbart – in digitaler Form zur Verfügung stellen. Jedes vom Auftraggeber
übersandtes Dokument (Dateien) wird als endgültige Fassung angesehen. Layout und Formatierungsarbeiten
werden nach Absprache ggf. in Rechnung gestellt. Änderungen sind möglicherweise mit zusätzlichen Kosten
verbunden, welche nicht im Preisangebot enthalten sind.
§ 6 Nutzungsrechte
Dem Auftraggeber wird, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein Einfaches und nicht übertragbares
Nutzungsrecht zum vereinbarten Nutzungszweck eingeräumt. Hierfür erhält der Auftraggeber ggf. eine
Freigabe-Erklärung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, schaumal! über jede unrechtmäßige Nutzung, die ihm
bekannt wird, zu informieren, sowie schaumal! zur Wahrung der Schutzrechte gerichtlich zu unterstützen.
§ 7 Gewährleistung
Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet innerhalb von 14 Tagen zu
reklamieren. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere
nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation
steht schaumal! das Recht zur Nachbesserung zu. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine etwaige
Reklamation selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Das Recht auf Einstellung oder Minderung der
Zahlung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich mit schaumal! abgestimmt wurde.
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der
Leistung, positive Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger
Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen
§ 8 Werbezwecke und Referenznachweise
Erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Vorlagen des Auftraggebers beruhen, zu
Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die im Auftrag des Auftraggeber hergestellten Produkte in
eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und ggf. entsprechende Links zu setzen. schaumal! hat das
Recht, die Geschäftsverbindung zum Auftraggeber in Referenzangaben sowie Presse-verlautbarungen
bekannt zu geben.
§ 9 Termine und Leistungshindernisse
schaumal! liefert die beauftragte Leistung schnellstmöglich nach Projektende. Ist für die Leistung von schaumal!
die Mitwirkung des Auftraggeber erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit von schaumal!
um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers,
b) Problemen mit Produkten oder Leistungen Dritter (z. B. Bild- und Tonmaterial, Kopierwerken usw.),
c) unzureichenden Voraussetzungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, soweit sie schaumal! nicht
bekannt waren oder bekannt sein mussten, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit schaumal! vertraglichen Leistungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer für schaumal!
unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für schaumal! keine nachteiligen
Rechtsfolgen ein.
§ 10 Urheberrecht
a.) Es ist vereinbart zwischen den Parteien, dass schaumal! nicht für die Klärung der einzelnen evtl. Rechte
und nicht für die Einholung der evtl. erforderlichen Genehmigungen zuständig ist. Der Auftraggeber versichert,
spätestens bei Beginn der vertragsgegenständlichen Produktion im Besitz sämtlicher zur rechtmäßigen
Realisierung der Produktion/Duplikation notwendiger Rechte und/oder Genehmigungen zu sein.
b.) Zur Vervielfältigung und Herstellung von Video-/Tonmitschnitten müssen, ggf. /evtl. Urheber-,
Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte, auch nach dem Kunsturhebergesetz sowie Vervielfältigungsrechte
Dritter berücksichtigt werden. Bei Aufzeichnung von Minderjährigen stellt der Auftraggeber sicher, das Einverständnis
der Erziehungsberechtigten schriftlich eingeholt zu haben. schaumal! ist berechtigt, diese Einverständnis- Erklärungen
vor Beginn der Aufzeichnungen einzusehen. Sollte dies auf Verlangen von schaumal! nicht möglich sein, darf schaumal!
die Leistung verweigern bis zur Vorlage der entsprechenden Einverständnis-Erklärungen.
c.) Der Auftraggeber stellt schaumal! in jeglicher Weise frei sowie schad- und klaglos gegenüber weiteren
Forderungen, insbesondere Dritter in Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Produktion, die durch
Verletzung von Rechten oder Missachtung von Urheberrechten o.ä. begründet sind. In einem solchen Falle
steht dem schaumal! auch nach Produktionsabbruch, unbeschadet sonstiger Rechte, als Ersatz für bis zu
diesem Zeitpunkt entstandene Aufwendungen zu.
d.) Der Auftraggeber erklärt, Filmhersteller zu sein bzw. von diesem zur Erstellung sowohl der auftragsgegenständlichen
Mastering-DVD als auch der auftragsgegenständlichen Kopien ermächtigt zu sein. schaumal! soll
lediglich verpflichtet sein zur technischen Umsetzung der Master- und Kopie-Erstellung.
e.) Das bisher Gesagte gilt entsprechend für vom Auftraggeber zu stellende Grafiken, Layouts etc. zur
Fertigung der DVD-/CD- Hüllen und entsprechender Werbeplakate für die Bewerbung der Datenträger.
schaumal! ist bei berechtigten Zweifeln an der ordnungsgemäßen Lizenzierung der grafisch-illustratorischen
Teile der Produktion berechtigt eigene Grafiken, Layouts zu verwenden.
f.) Insofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde, verbleibt das Urheberrecht an dem fertiggestellten Projekt
und aus bearbeiteten Teilen daraus bei schaumal!.
g.) Der Auftraggeber sichert schaumal! zu, dass er über die notwendigen Rechte zur Herstellung, Überspielung und
Kopierung der in Auftrag gegebenen Waren verfügt und insbesondere sämtliche Aufführungs- und
Vervielfältigungsrechte von ihm eigenverantwortlich beachtet sind und eingehalten werden. Der Auftraggeber erklärt
ausdrücklich, dass er insbesondere die ggf. notwendigen Rechte von der Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA, Direktion Industrie, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, Tel.:
089/48003-00) und ggf. notwendige Leistungsschutzrechte erworben hat und verpflichtet sich, schaumal! von einem
Verlust der Rechte unaufgefordert und unverzüglich schriftlich zu informieren.
h.) Der Auftraggeber stellt schaumal! ausdrücklich von der Notwendigkeit frei, Meldungen an die GEMA oder Ähnlichem
vorzunehmen und/oder entsprechende Lizenzgebühren zu entrichten. Der Auftraggeber stellt schaumal! demgemäß von
allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten etc. frei und zwar uneingeschränkt auch dann, wenn
schaumal! gesamtschuldnerisch nach dem Urhebergesetz oder sonstigen Schutzgesetzen von Dritten in Anspruch
genommen wird. Die Freistellung beinhaltet auch etwaige Rechtswahrnehmungskosten, die Dritten oder schaumal!
entstehen.
i.) Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass der jeweilige Inhalt der Herstellung, Überspielung und Kopierung nicht
gegen Rechtsvorschriften verstößt.
§ 11 Haftung/Höhere Gewalt
Für den Fall, dass schaumal! durch höhere Gewalt an der fristgerechten Durchführung des Auftrages gehindert
wird, muss schaumal! den Auftraggeber schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen. Tritt ein Ereignis höherer
Gewalt ein, dürfen schaumal! und der Auftraggeber gleichermaßen sofort vom Auftrag zurücktreten, wobei der
Auftraggeber schaumal! für die bereits geleistete Arbeit vollständig bezahlen muss. Als höhere Gewalt gelten
Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen,
örtliche Stromausfälle, irreversible Versagen von Computer- und Telekommunikationstechnik, Unfälle,
Erkrankungen sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigem
Verhalten resultiert und eine ordnungs- und fristgemäße Ausführung des Auftrages unmöglich macht.
§ 12 Datenschutz
a.) schaumal! erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Nutzers. schaumal! beachtet dabei
insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, sowie der DSGVO.
Ohne Einwilligung des Nutzers wird schaumal! Bestands- und Nutzungsdaten des Nutzers nur erheben, verarbeiten
oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung
von Telemedien erforderlich ist.
b.) Bezüglich der Einzelheiten des Datenschutzes und insbesondere der Rechte der Kunden wird auf die
Datenschutzerklärung verwiesen, die unter folgendem Link abgerufen werden kann:
https://www.schaumal.biz/j/privacy
§ 13 Sonstiges
a.) schaumal! untersagt die Vervielfältigung aller von schaumal! hergestellten Medien sowie die
Unkenntlichmachung der Urheberschaft.
b.) schaumal! ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten DVD-/CD-Produkte, neben dem Verkauf durch
den Auftraggeber, auch direkt zu vertreiben.
c.) schaumal! übernimmt keinerlei Haftung für technische Pannen. Sollte während der Aufnahme ein
technisches Gerät (Kamera, Mikrofon, etc.) ausfallen und schaumal! kann keinen entsprechenden Ersatz
besorgen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche beider Seiten sind
ausgeschlossen.
d.) Bei Defekten des Aufnahmemediums liefert schaumal! den möglichen Teil, weitergehende Ansprüche
können ausschließlich beim Lieferanten oder Hersteller des Aufnahmemediums geltend gemacht werden.
e.) Der Auftraggeber sorgt dafür, das schaumal! den Veranstaltungsort mindestens 1 Std. vor Publikumseinlass
betreten kann.
§ 14 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von schaumal! (zuständiges Amtsgericht / Landgericht).
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser
Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Stand 05/2018

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